Was gilt in Sachen Datenschutz im Homeoffice?

Der Arbeitgeber ist nicht aus der Pflicht genommen, nur weil der Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, hängt von den Daten ab, die der Mitarbeiter im Homeoffice nutzt. Der Arbeitgeber kann bestimmen, dass die Daten vor Zugriff anderer geschützt werden müssen und dafür technische Maßnahmen bestimmen.